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Kieferorthopädie und Finanzierung

Grundsätzlich hängt die Übernahme der Behandlungskosten durch Ihre Krankenkasse von folgenden Faktoren ab:

  • Ihre Krankenkasse (gesetzlich oder privat)
  • Ihr Alter
  • die Art der kieferorthopädischen Fehlstellung
  • das gewählte Therapiegerät

Ich bin in der gesetzlichen Krankenkasse versichert …

… und jünger als 18 Jahre
Liegt eine bestimmte Art der kieferorthopädischen Fehlstellung vor, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für ausgewählte kieferorthopädische Behandlungsmethoden bis zum 18. Lebensjahr. Werden die Kosten übernommen, trägt die Krankenkasse zunächst 80% des Behandlungsplanes. Einen so genannten „Eigenanteil“ von 20% tragen Sie zunächst selbst, jedoch wird er Ihnen nach erfolgreichem Behandlungsabschluss wieder zurückerstattet. Für Sie ist daher nach erfolgreichem Abschluss die Behandlung kostenlos.

… und älter als 18 Jahre
Nach dem 18. Lebensjahr werden die Behandlungskosten nur übernommen, wenn eine sehr ausgeprägte Kieferfehlstellung vorliegt und zusätzlich für die Korrektur eine Operation benötigt wird.
Wir beraten Sie gerne, in welchem Maße Ihre Krankenkasse die Kosten einer Behandlung übernehmen wird und welche modernen kieferorthopädischen Leistungen Sie selbst erwerben können.

Ich bin in der privaten Krankenkasse versichert …

Die Kostenübernahme für eine kieferorthopädische Behandlung ist bei den privaten Krankenkassen unterschiedlich geregelt, je nachdem welchen Tarif Sie gewählt haben. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrer Kasse.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) mit entsprechenden Steigerungsfaktoren. Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie von uns einen vollständigen Heil- und Kostenplan, der die Leistungen beinhaltet, die während des Behandlungszeitraumes benötigt werden. Diesen können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen und deren Übernahmeanteil prüfen lassen. So haben Sie vollständige Transparenz über ggf. auf Sie zukommende Kosten.

Kann ich eine Zusatzversicherung für die kieferorthopädische Behandlung abschließen?

Ja – einen neutralen Marktüberblick zum Thema Zahnzusatzversicherung bietet die Waizmann-Tabelle.

 

Hinweis

Die Übernahme oder Nichtübernahme von Kosten

hängt nicht von der jeweiligen Arztpraxis ab, die Sie wählen.

 

Wir beraten Sie gerne zum Thema Finanzierung und werden für Sie individuell die passende Finanzierungsmöglichkeit finden, so dass Ihnen der Weg zu schönen Zähnen offen steht. Sie können in jedem Alter zur Beratung in unsere Praxis kommen. Sie benötigen hierfür keine Überweisung, nur Ihr Versichertenkärtchen. Das erste Beratungsgespräch ist für Sie kostenlos und wird von Ihrer Krankenkasse übernommen. Somit sind auch alle Frühuntersuchungen für Ihr Kind gratis.