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Kieferorthopädie bei Kleinkindern

Kieferorthopädie ist in jedem Alter möglich.

Gesundes Wachstum unterstützen

Um eine gesunde und harmonische Entwicklung des Kiefers und der Zähne zu unterstützen, ist es wichtig, bestimmte Gewohnheiten zu vermeiden. So kann ständiges Daumenlutschen oder die übermäßige Verwendung des Schnullers nach dem zweiten Lebensjahr zu einem offenen Biss oder der Hemmung des Unterkieferwachstums führen. Beide Fehlbildungen können Ihren Kindern das Essen und Sprechen später erheblich erschweren. Wir helfen und unterstützen Ihr Kind bei einer gesunden Entwicklung, indem wir Fehlfunktionen frühzeitig erkennen und die natürliche Haltung der Zunge und der Lippen üben.

Richtig durchatmen

Bemerken Sie, dass Ihr Kind häufig durch den Mund atmet oder schnarcht? Auch hier ist eine Klärung der Ursachen durch einen Hals-Nasen-Ohrenarzt und Kieferorthopäden empfehlenswert. Mit bestimmten kleinen Zahnspangen lässt sich die Nasenatmung deutlich verbessern. Wir beraten Sie gerne.

Späteren Fehlstellungen vorbeugen

Fällt Ihnen auf, dass Ober- oder Unterkiefer bei Ihrem Kind besonders dominant sind bzw. das Kinn stark hervorsteht oder zurückliegt? Zum Glück ist in diesem Alter der Knochen noch sehr flexibel und anpassungsfähig. Dadurch kann der Wachstumsunterschied durch eine frühe kieferorthopädische Therapie leicht ausgeglichen werden. Eine spätere Operation kann so ggf. vermieden werden.

Die Früherkennungs-Untersuchungen werden von Ihrer Krankenkasse übernommen und sind für Sie kostenlos.

 

kieferorthopaedie finanzierung

Kieferorthopädie und Finanzierung

Grundsätzlich hängt die Übernahme der Behandlungskosten durch Ihre Krankenkasse von folgenden Faktoren ab:

  • Ihre Krankenkasse (gesetzlich oder privat)
  • Ihr Alter
  • die Art der kieferorthopädischen Fehlstellung
  • das gewählte Therapiegerät

Ich bin in der gesetzlichen Krankenkasse versichert …

… und jünger als 18 Jahre
Liegt eine bestimmte Art der kieferorthopädischen Fehlstellung vor, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für ausgewählte kieferorthopädische Behandlungsmethoden bis zum 18. Lebensjahr. Werden die Kosten übernommen, trägt die Krankenkasse zunächst 80% des Behandlungsplanes. Einen so genannten „Eigenanteil“ von 20% tragen Sie zunächst selbst, jedoch wird er Ihnen nach erfolgreichem Behandlungsabschluss wieder zurückerstattet. Für Sie ist daher nach erfolgreichem Abschluss die Behandlung kostenlos.

… und älter als 18 Jahre
Nach dem 18. Lebensjahr werden die Behandlungskosten nur übernommen, wenn eine sehr ausgeprägte Kieferfehlstellung vorliegt und zusätzlich für die Korrektur eine Operation benötigt wird.
Wir beraten Sie gerne, in welchem Maße Ihre Krankenkasse die Kosten einer Behandlung übernehmen wird und welche modernen kieferorthopädischen Leistungen Sie selbst erwerben können.

Ich bin in der privaten Krankenkasse versichert …

Die Kostenübernahme für eine kieferorthopädische Behandlung ist bei den privaten Krankenkassen unterschiedlich geregelt, je nachdem welchen Tarif Sie gewählt haben. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrer Kasse.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) mit entsprechenden Steigerungsfaktoren. Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie von uns einen vollständigen Heil- und Kostenplan, der die Leistungen beinhaltet, die während des Behandlungszeitraumes benötigt werden. Diesen können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen und deren Übernahmeanteil prüfen lassen. So haben Sie vollständige Transparenz über ggf. auf Sie zukommende Kosten.

Kann ich eine Zusatzversicherung für die kieferorthopädische Behandlung abschließen?

Ja – einen neutralen Marktüberblick zum Thema Zahnzusatzversicherung bietet die Waizmann-Tabelle.

 

Hinweis

Die Übernahme oder Nichtübernahme von Kosten

hängt nicht von der jeweiligen Arztpraxis ab, die Sie wählen.

 

Wir beraten Sie gerne zum Thema Finanzierung und werden für Sie individuell die passende Finanzierungsmöglichkeit finden, so dass Ihnen der Weg zu schönen Zähnen offen steht. Sie können in jedem Alter zur Beratung in unsere Praxis kommen. Sie benötigen hierfür keine Überweisung, nur Ihr Versichertenkärtchen. Das erste Beratungsgespräch ist für Sie kostenlos und wird von Ihrer Krankenkasse übernommen. Somit sind auch alle Frühuntersuchungen für Ihr Kind gratis.

behandlungsablauf

Wie eine Behandlung bei uns abläuft

  • Kennenlernen & Diagnose

    In einem ersten Beratungsgespräch können Sie uns unverbindlich kennenlernen. Wir besprechen Ihre Wünsche und Vorstellungen. Durch eine erste Untersuchung können wir uns ein Bild von Ihnen und Ihren Zähnen machen und Ihnen bereits die wichtigsten Zusammenhänge und Behandlungsmöglichkeiten erklären. Für die genaue Planung der einzelnen Behandlungsschritte ist die Anfertigung von diagnostischen Unterlagen wie Abdrücken, Fotos und Röntgenbildern nötig. In einem weiteren Termin besprechen wir gemeinsam die Auswertung und die einzelnen Behandlungsschritte. Wir informieren Sie über unsere verschiedenen Spangensysteme und Sie können Ihre bevorzugte Variante wählen.

  • Therapie

    Die kieferorthopädische Behandlung erstreckt sich meist über einen Zeitraum von 1 bis 3 Jahren. Die Behandlungsschritte und Spangensysteme sind dabei bei jedem Patienten individuell. Je nach Ausgangssituation kann zum Beispiel eine Vorbehandlung mit herausnehmbaren Spangen zur Wachstumssteuerung und zum Ausgleich von Kieferfehllagen nötig sein (ca. 1 Jahr). In einem zweiten Schritt kann beispielsweise eine feste Spange eingesetzt werden, um die Zahnbögen zu harmonisieren und die Zähne in ihre Zielposition zu bewegen. Während der aktiven Behandlungsphase erhalten Sie ungefähr alle 4 bis 8 Wochen einen Kontrolltermin in unserer Praxis.

  • Stabilisierung

    Die Zähne befinden sich jetzt in ihrer optimalen Position und es beginnt die Stabilisierungsphase. Nun müssen Ihre Zähne in der neuen Position gefestigt werden, da sie anfangs eine hohe Neigung haben, wieder in Richtung ihrer Ausgangsposition zurückzuwandern. Die Stabilisierung der Zahnstellung erfolgt durch herausnehmbare Spangen oder einen so genannten Retainer (einen dünnen Draht, der dauerhaft an einer unsichtbaren Stelle an den Zähnen befestigt wird). Nach ca. 1 bis 2 Jahren erreichen die Zähne ihre ursprüngliche Festigkeit. Da sich Zähne ein Leben lang bewegen können, empfehlen wir prinzipiell auch nach der abgeschlossenen Behandlung die Stabilität der Zahnstellung zu überwachen, beispielsweise indem Sie eine Stabilisierungsschiene je nach Erfordernis 1 bis 2 mal in der Woche oder auch nur einmal im Monat nachts tragen.